Samstag, 29. Januar 2011

Zulassung als psychologischer Psychotherapeut mit hälftigem Versorgungsauftrag nicht mit Vollzeitbeschäftigung vereinbar

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Das Bundessozialgericht hat nun entschieden, dass selbst ein hälftiger Versorgungsauftrag neben einer Vollzeitbeschäftigung im Beamtenverhältnis nicht mit der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte vereinbar ist.

 

Nach dem BSG liegt die Höchstgrenze für eine Nebentätigkeit bei 26 Wochenstunden.

 


http://www.buerogemeinschaft-fuer-medizinrecht.de/

Medieninformation des BSG zum Urteil vom 13.10.2010, Az.: B 6 KA 40/09

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