Samstag, 29. Januar 2011

Urteil im "Zitronensaftfall" aufgehoben - Risikoaufklärung

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Sachverhalt:

Der Angeklagte Arzt ist von der Heilwirkung des Zitronensaftes als Wunddesinfektionsmittel überzeugt. Er unterlies es aber, die Patienten über das Einbringen, von eben solchen, in die Wunde aufzuklären.

 

Leitsatz der Bearbeiterin:

"Birgt ein ärztlicher Heileingriff das Risiko, dass sich in seiner Folge eine weitere behandlungsbedürftige Erkrankung oder körperliche Schädigung einstellt, so muss der Arzt den Patienten vor dem ersten Eingriff nur dann über die Art und die Gefahren einer bei Verwirklichung des Risikos notwendigen Nachbehandlung aufklären, wenn dieser ein schwerwiegendes, die Lebensführung eines Patienten besonders belastendes Risiko anhaftet, etwa der Verlust eines Organs."

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