Samstag, 29. Januar 2011

Begriff der Krankheit i.S.v. § 1(2) MB/KK - Inseminationsbehandlung, In-vitro-Fertilisation -

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Leitsatz:

Im Streit um die Erstattungsfähigkeit von Kosten für reproduktionsmedizinische Behandlungen (hier Inseminationsbehandlungen, In-vitro-Fertilisationen mit intracytoplasmatischen Spermien-Injektionen) genügt der Versicherungsnehmer einer privaten Krankheitskostenversicherung der ihn treffenden Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen einer bedingungsgemäßen Krankheit, wenn er nachweist, dass bei ihm eine Spermienanomalie vorliegt, die seine Fähigkeit, ein Kind zu zeugen, beeinträchtigt.

 


BGH, Urteil vom 15.09.2010 Az.: IV ZR 187/07

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