Samstag, 29. Januar 2011

Heterologe künstliche Befruchtung als außergewöhnliche Belastung

Diesen Post können Sie wie immer auch auf http://ihr-rechtsanwalt.eu/home.php?m=2&m2=p&e=2&d=3&cc=0&ab=0 lesen.

 

Leitsatz des Gerichts:

Auch Aufwendungen eines Ehepaares für eine heterologe künstliche Befruchtung (Befruchtung mit Fremdsamen) sind als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig.

 


http://www.buerogemeinschaft-fuer-medizinrecht.de/

FG Niedersachsen, Urteil v. 09.05.2010 Az.: 9 K 231/07

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