Diesen Post können Sie wie immer auch auf http://ihr-rechtsanwalt.eu/home.php?m=2&m2=p&e=2&d=3&cc=0&ab=0 lesen.
Leitsatz des Gerichts:
Auch Aufwendungen eines Ehepaares für eine heterologe künstliche Befruchtung (Befruchtung mit Fremdsamen) sind als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig.
http://www.buerogemeinschaft-fuer-medizinrecht.de/
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