Mittwoch, 27. Juli 2011

Verurteilung eines Berliner Schönheitschirurgen teilweise aufgehoben

Zur Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 07.07.2011 Az: 5 StR 561/10:

Sachverhalt:
Das Landgericht Berlin hatte einen Berliner Schönheitchirurgen wegen Körperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit mit versuchten Totschlag zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Der Angeklagte Arzt hatte in seiner Tagesklinik eine schwere Operation ohne einen erforderlichen Anästhesisten durchgeführt. Darüber hatte der Arzt seine Patientin getäuscht. Dadurch war die Einwilligung der Patientin unwirksam, was den Eingriff als Körperverletzung qualifizierte. Am Ende der Operation kam es zu einem Herzstillstand, welcher zwar überwunden wurde, der Arzt unterließ es jedoch die Patienten schnellstmöglich auf eine Intensivstation einzuweisen. Die Patientin verstarb.

Die Entscheidung:
Der BGH gab den Beanstandungen der Staatsanwaltschaft und des Nebenklägers statt und verwies das Verfahren an eine neu berufene Schwurgerichtskammer zurück. Die Kammer wird nun erneut zu prüfen haben, ob ein versuchtes Tötungsdelikt vorliegt.

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