Mittwoch, 27. Juli 2011

Ist das Verschweigen einer Gastritis Grund für eine Kündigung des Versicherungsvertrages wegen arglistiger Täuschung?

Zur Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg vom 07.06.2011 Az.: 11 U 6/11:


 Aus der Pressemitteilung des OLG Brandenburg:
"...die vorwerfbare Falschbeantwortung der Gesundheitsfragen sei für den Abschluss des Versicherungsvertrages relevant gewesen. Die Versicherung habe die Möglichkeit, bei der Diagnose "Gastritis" den Antrag auf Abschluss eines Versicherungsvertrages abzulehnen oder Prämienzuschläge zu fordern. Das Versicherungsunternehmen sei wegen der verschwiegenen Erkrankung zur Anfechtung des Versicherungsvertrages wegen arglistiger Täuschung berechtigt. Der Vertrag sei damit nichtig, so dass der Klägerin keine
vertraglichen Ansprüche zustünden."

Was bedeutet das für mich als Versicherungsnehmers?
Vor Abschluss eines Versicherungsvertrages sollte man sich klar machen, dass das Verschweigen von Krankheiten oder sonstigen Versicherungsrelevanten Tatsachen immer ein böses Ende nehmen kann. Schlimmsten Falles werden keine Leistungen im Versicherungsfall ausgezahlt oder man muss bereits erhaltene Leistung zurück zahlen. Jeder Versicherungsnehmer sollte notfalls vor Abschluss eines Versicherungsvertrages Rücksprache mit seinem Hausarzt und seinem Versicherungsvertreter halten, um vertragsrelevante Krankheiten heraus zu finden.

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