Diesen Post können Sie wie immer auch auf http://ihr-rechtsanwalt.eu/home.php?m=2&m2=st&d=11&cc=0&ab=0 lesen.
Sachverhalt:
Der Angeklagte war ein auf psychotherapeutische Behandlungen spezialisierter Arzt. Er führte sog. psycholytische Sitzungen durch, bei welchen die Patienten durch Drogen in ein "Wachtraumerleben der Objektumgebung" versetzt wurden. "Im September 2009 führte der Angeklagte eine Intensivsitzung durch, in deren Rahmen sich sechs Gruppenmitglieder zur Einnahme des Rauschgifts MDMA bereiterklärten. Wegen eines ihm unterlaufenden Wiegeversehens übergab er an diese jedoch mindestens die zehnfache Menge der beabsichtigten Menge." Durch dieses Versehen verstarben 2 Gruppenmitglieder an Multiorganversagen aufgrund der Überdosis an MDMA. Das Landgericht Berlin hatte den Angeklagten u.a. wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 9 Monaten verurteilt und ihn mit einem dauerhaften Berufsverbot belegt.
Die Entscheidung des BGH (aus der Pressemitteilung 19/2010):
Der BGH hat nun das Urteil des LG Berlins aufgehoben und es an eine andere Strafkammer zurückverwiesen. Durch die freiwillige Drogeneinnahme der Gruppenmitglieder muss der Angeklagte eine Handlungsherrschaft gehabt haben. Es muss also noch geklärt werden, inwieweit der Wiegefehler zu einer Vorsatztat oder einer Fahrlässigkeit führen.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen